Glossar
Hier findest du Hintergrundinformationen zu Wahlen und Online-Wahlhilfen.
Politische Wahlen finden in Deutschland in der Regel persönlich im Wahllokal statt. Wenn du jedoch nicht im Wahllokal wählen willst oder kannst, gibt es die Möglichkeit einer Briefwahl. Dazu beantragst du einen Wahlschein. Diesen füllst du aus und schickst ihn per Post an die zuständige Stelle. Mehr Informationen zur Briefwahl findest du hier.
Der Bundestag ist das Parlament und damit die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. Dieser wird in Deutschland in der Regel alle 4 Jahre gewählt. Wann die nächste Bundestagswahl stattfindet, erfährst du hier.
Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin leitet in Deutschland die Verwaltung einer Kommune und vertritt sie auch nach außen. Das Verwaltungsoberhaupt wird in der Regel von den Einwohner*innen einer Kommune direkt gewählt.
Demokratie ist die Bezeichnung einer Herrschaftsform. Die wörtliche Übersetzung aus dem griechischen lautet “Herrschaft des Volkes”. In einer Demokratie geht alle Staatsgewalt von der Gesamtheit des Volkes aus.
Die Bundesrepublik Deutschland ist eine repräsentative Demokratie. Das heißt, dass alle Entscheidungen nicht unmittelbar vom Volk – etwa durch Volksentscheide – getroffen werden, sondern von der Volksvertretung, also dem Parlament (Siehe Bundestag). Eine Demokratie hat noch weitere Merkmale, unter anderem: freie, gleiche und geheime Wahlen (siehe Wahlgrundsätze), ein Mehrparteiensystem, die Unabhängigkeit der Gerichte und Gewaltenteilung.
Der Gemeinderat ist in Deutschland die Vertretung der Gemeindebürger*innen und damit die kommunale Volksvertretung. Dieser wird je nach Bundesland alle 4, 5 oder 6 Jahre im Zuge der Kommunalwahlen gewählt. Hier findest du heraus, ob in deiner Kommune bald gewählt wird.
Die Wahlbeteiligung gibt den Anteil der Wahlberechtigten an, die an einer Wahl teilgenommen haben und somit von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben. Dabei werden auch ungültige Stimmen mitgezählt. Die Wahlbeteiligung ist ein wichtiger Indikator für politische Beteiligung. (Siehe dazu Partizipation)
Der Landtag ist in den meisten Bundesländern in Deutschland das Landesparlament. Ausnahmen sind dabei nur die drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg. Denn in Bremen und Hamburg wird das Parlament als Bürgerschaft bezeichnet und in Berlin heißt es Abgeordnetenhaus. Ob in deinem Bundesland bald eine Wahl stattfindet, findest du hier heraus.
Im Allgemeinen wird Partizipation als aktive Teilnahme oder Beteiligung der Bürger*innen an Entscheidungsprozessen verstanden. Doch im Bereich der Demokratieförderung und der politischen Bildung meint Partizipation die Teilhabe der Bürger*innen an Prozessen der politischen Willensbildung.
In der Politikwissenschaft wird zwischen konventionellen und unkonventionellen Formen der Partizipation unterschieden. Mehr zu politischer Partizipation in Gemeinden findest du hier.
In Deutschland haben bei Bundestagswahlen grundsätzlich alle deutschen Staatsbürger*innen ab dem 18. Geburtstag das aktive und das passive Wahlrecht. Das bedeutet sie können selbst wählen und gewählt werden. In den meisten Bundesländern gilt dies auch bei den Landtagswahlen. Nur in Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein haben Bürger*innen schon ab dem 16. Geburtstag das aktive Wahlrecht und können also andere Personen wählen.
Bei Kommunalwahlen gibt es nur 5 Bundesländer, in denen Personen ab dem 16. Geburtstag noch nicht das aktive Wahlrecht haben: Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen. Hier darf man auch bei Kommunalwahlen erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres wählen.
Das passive Wahlrecht erhalten jedoch alle Bürger*innen bei Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen erst ab dem 18. Geburtstag. Erst ab diesem Tag dürfen sie selbst bei einer Wahl antreten und gewählt werden.
Das amtliche Endergebnis einer Wahl wird Wahlergebnis genannt. Informationen über Wahlergebnisse findest du meistens beim sogenannten Wahlleiter.
Die fünf Wahlgrundsätze in Deutschland sind im Artikel 38 des Grundgesetzes festgehalten. Demnach müssen Wahlen in Deutschland allgemein, frei, geheim, gleich und unmittelbar stattfinden.
Außerdem gilt auch das Prinzip der Öffentlichkeit der Wahl. Dies bedeutet, dass alle wesentlichen Schritte öffentlich überprüfbar sein müssen. Jede*r Bürger*in hat beispielsweise das Recht, im Wahlraum anwesend zu sein und bei der Auszählung der Stimmen zuzusehen. Mehr Informationen findest du hier.
Eine Online-Wahlhilfe ist eine digitale Anwendung. Sie dient den Wähler*innen als Entscheidungshilfe und Informationsquelle bei (politischen) Wahlen. Es gibt in Deutschlands mittlerweile viele verschiedene Wahlhilfen. Die Funktionsweise ist immer ähnlich: Zuerst geben die Nutzer*innen zu einer Reihe von politischen Forderungen ihre Meinung ab. Zuvor wurden die Parteien oder Kandidierenden schon mit den gleichen Forderungen konfrontiert und haben dazu bereits Stellung bezogen. Anschließend wird von den Online-Tools auf Basis der verschiedenen Antworten berechnet, wie sehr die Nutzer*innen mit den politischen Positionen der Parteien oder Kandidierenden übereinstimmen. Danach erhalten die Nutzer*innen ihr Ergebnis. Dafür werden häufig Tabellen, Listen, Diagramme oder graphische Darstellungsformen gewählt. Mehr Informationen über Online-Wahlhilfen findest du auch hier.
Als Wahlkampf wird der Prozess vor einer Wahl bezeichnet. Dabei werben die Parteien oder Kandidierenden um die Stimmen der Wahlberechtigten. Dieser Prozess läuft häufig in Form einer Kampagne ab. Das heißt, dass zeitlich befristet bestimmte Aktionen durchgeführt werden, welche aufeinander abgestimmt und auf ein konkretes Ziel ausgerichtet sind.
Der Wahlkreis ist das Gebiet, wo Wahlberechtigte abstimmen. Genauer gesagt ist ein Wahlkreis meistens ein zusammenhängendes Teilgebiet des gesamten Wahlgebietes, in welchem über die Besetzung bestimmter Mandate abgestimmt wird.
Zum Beispiel ist bei Bundestagswahlen die Bundesrepublik Deutschland das gesamte Wahlgebiet. Dort wird pro Wahlgebiet ein Direktmandat vergeben.
Als Wahlprogramm wird ein politischer Text bezeichnet, in dem eine Partei inhaltliche Ziele für die kommende Legislaturperiode formuliert. Dort können die Wähler*innen lesen, wofür sich eine Partei einsetzen will. Auf dieser Grundlage treffen viele Bürgerinnen und Bürger dann ihre Wahlentscheidung.
Das Wahlprogramm wird im Gegensatz zum Parteiprogramm für jede Wahl neu beschlossen und gilt somit nur für einen begrenzten Zeitraum.
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