Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein 2023 (© Carsten Happ, Pixabay)
Schleswig-Holsteiner*innen, markiert euch den 14. Mai 2023 schon mal im Kalender! Denn dann stehen wieder Kommunalwahlen in eurem Bundesland an. Ob Erstwähler*in oder schon wahlerprobt, in unserem Blogartikel findet ihr alles Wissenswerte zu den Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein 2023.
Der Name ist Programm: Mit dem Begriff „Kommunalwahlen“ sind sämtliche Wahlen in Kommunen, das heißt Gemeinden, Kreisen, Städten oder Stadtbezirken, gemeint. Gewählt werden dabei die Vertreter*innen, die zukünftig wichtige Entscheidungen in den Kommunen treffen sollen. Wie lange die gewählten Vertreter*innen im Amt bleiben bzw. in welchem Rhythmus Kommunalwahlen veranstaltet werden, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Bevor wir uns genauer mit den kommenden Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein befassen, hier noch einmal die Ergebnisse der letzten Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein 2018:
CDU | SPD | Grüne | FDP | AfD | WG | Linke | SSW | Sonstige | |
Ergebnis (Statistisches Amt 2018) | 35,1 % | 23,3 % | 16,5% | 6,7 % | 5,5 % | 4,5 % | 3,9 % | 2,3 % | 2,2 % |
Bei den Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein am 14. Mai 2023 – einer von vielen Wahlen 2023 – werden
gewählt. Einzige Ausnahme: die 27 Schleswig-Holsteiner Gemeinden mit bis zu 70 Einwohner*innen, in denen am Wahltag nur Kreiswahlen abgehalten werden.
Aus organisatorischen Gründen ist es in Deutschland außerdem keine Seltenheit, dass Bürgermeister*innenwahlen mit Kommunalwahlen zusammengelegt werden – so auch wieder bei den Kommunalwahlen in Schleswig Holstein 2023.
Wählen darf bei den Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein übrigens jede Person, die die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. die Staatsangehörigkeit einer der EU-Mitgliedstaaten besitzt, seit mindestens sechs Wochen wohnhaft in Schleswig-Holstein gemeldet ist und am Wahltag das 16. Lebensjahr erreicht hat. Mehr zum Thema „Wählen ab 16“ erfährst du übrigens ebenfalls in unserem Blog.
Wie viele Stimmen ein*e Wahlberechtigte*r bei den Kommunalwahlen hat, ist abhängig von der Anzahl der Vertreter*innen im jeweiligen Wahlkreis. Mehrere Stimmen für eine*n Bewerber*in dürfen allerdings nicht vergeben werden.
Und zu guter Letzt: Die Amtszeit der neugewählten Vertreter*innen beträgt in Schleswig-Holstein fünf Jahre – dieses Mal vom 1. Juni 2023 bis zum 31. Mai 2028.
Ob am 14. Mai 2023 im Wahllokal oder vorab per Briefwahl – wie du bei den Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein mitbestimmst, ist ganz dir überlassen. Die einzige Voraussetzung für beide Varianten: deine Wahlbescheinigung, die du – insofern du wahlberechtigt bist – rechtzeitig vor den Kommunalwahlen zugesandt bekommst.
Falls du lieber im Wahllokal wählen gehen möchtest, hast du dafür am 14. Mai 2023 von 8 bis 18 Uhr Zeit. Wo du genau hinmusst, kannst du deiner Wahlbescheinigung entnehmen.
Solltest du dich stattdessen für die Briefwahl entscheiden, musst du hierfür Briefwahlunterlagen beantragen. Wie du dabei vorgehst, ist ebenfalls auf deiner Wahlbescheinigung vermerkt. Alternativ kannst du die Unterlagen aber auch im Wahlamt deiner Kommune abholen und – bei Bedarf – dort sogar gleich ausfüllen und abgeben. Übrigens: Zeit, um deine Briefwahlunterlagen zu beantragen, hast du bis Freitag, 12. Mai 2023, 12 Uhr (in Krankheitsfällen sogar bis zum 14. Mai 2022, 15 Uhr).
Stellt sich nun nur noch die Frage: Wen wählen bei den Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein am 14. Mai 2023? Diese Entscheidung können wir dir nicht abnehmen. Was wir dir allerdings an die Hand geben können, ist unsere Online-Wahlhilfe VOTO. Viel Spaß beim Wählen!