Wahlen 2022 in Deutschland (© Michael Schwarzenberger, Pixabay)
Die verschiedenen Wahlen in Deutschland sind eine zentrale Säule unserer Demokratie. Denn Bürger*innen entscheiden mit ihrer Stimme über die zukünftige Regierung. Damit die Regierung unsere Gesellschaft widerspiegelt, ist es wichtig, dass möglichst viele Wahlberechtigten ihr Wahlrecht nutzen. Doch bei Landtagswahlen, Kommunalwahlen, Bundestagswahlen und Bürgermeisterwahlen kann man schon mal den Überblick verlieren. Du fragst dich, wann Wahlen 2022 sind, wer und wo gewählt wird? Da können wir dir weiter helfen: In der folgenden Übersicht erfährst du, welche politischen Wahlen 2022 in Deutschland stattfinden, wer, wo und wie gewählt wird, wie die Briefwahl funktioniert und was es sonst noch für Wahlen in Deutschland gibt.
Im Jahr 2022 findet keine Bundestagswahl statt. Denn die letzte Bundestagswahl fand 2021 statt. Also wird der nächste Bundestag voraussichtlich 2025 gewählt.
Als Bundestagswahl wird in Deutschland die Wahl der Abgeordneten im Bundestag bezeichnet. Die deutschen Bürger*innen wählen, wer sie im Bundestag, also dem Parlament, vertritt. Die Bundestagswahl findet in Deutschland in der Regel alle 4 Jahre statt.
2022 finden in insgesamt vier Bundesländern Landtagswahlen statt:
Als Landtag wird in den meisten Bundesländern Deutschlands das Landesparlament bezeichnet. Nur die drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg sind Ausnahmen. Denn in Berlin wird das Landesparlament als Abgeordnetenhaus bezeichnet, während es in Bremen und Hamburg Bürgerschaft genannt wird. Die Bürgerschaft in Bremen wird alle 4 Jahre gewählt, in allen anderen Bundesländern werden die Landesparlamente alle 5 Jahre gewählt.
Dieses Jahr (2022) finden keine allgemeinen Kommunalwahlen in Deutschland statt. Doch die nächsten Kommunalwahlen sind voraussichtlich im Frühjahr 2023 in Schleswig-Holstein und Bremen. Die Kommunalwahlen finden je nach Bundesland alle 4-7 Jahre statt.
Als Kommunalwahlen bezeichnet man in Deutschland die Wahlen auf kommunaler Ebene. Sie umfassen in der Regel die Wahl der Personen in Gemeinde- und Stadträten, Kreistagen, sowie in Bezirkstagen, -versammlungen, -vertretungen und in Ortsbeiräten.
Zusätzlich fällt unter den Begriff der Kommunalwahl auch die Wahl bestimmter Personen, wie (Ober)Bürgermeister*innen und Landrät*innen.
Warum finden (Ober)Bürgermeister- und Landratswahlen häufig nicht zur selben Zeit wie andere Kommunalwahlen (z.B. Stadtrats oder Gemeinderatswahlen) statt?
In einigen Städten und Kreisen finden deshalb Landrats- und Bürgermeisterwahlen im Jahr 2022 statt, obwohl im jeweiligen Bundesland keine allgemeine Kommunalwahl stattfindet.
Hier einige Beispiele:
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Neben politischen Wahlen gibt es auch noch weitere zivilgesellschaftliche Wahlen, bei denen von den Mitgliedern Repräsentant*innen gewählt werden.
Außerdem gibt es noch die Europawahl, also die Wahl zum Europäischen Parlament. Die nächste findet Wahl auf europäischer Ebene findet 2024 statt.
09.10.22
15.05.22
27.03.22
08.05.22
Herbst:
Frühjahr:
Herbst:
Frühjahr:
Kommunalwahl
In Deutschland wird in der Regel persönlich im Wahllokal gewählt. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit einer Briefwahl (Mehr zur Briefwahl weiter unten). Fünf Prinzipien einer Wahl sind im Grundgesetz in Artikel 38 verankert:
In Deutschland besitzen alle volljährigen Bürger*innen der Bundesrepublik Deutschland das Stimmrecht. Dieses ist unabhängig von Geschlecht, rassistischen Zuschreibungen, Einkommen, Konfession, Beruf oder politischer Überzeugung.
Eine Wahl gilt als frei, wenn alle Bürger*innen ihre Wahl so treffen können, wie es ihrem eigenen Willen entspricht. Also ohne irgendeine Art von äußerem Zwang. Dazu gehört auch, dass die Bürger*innen ihre Wahlentscheidung in einem offenen Prozess der freien Meinungsbildung treffen können. Außerdem steht allen Bürger*innen frei, an der Wahl teilzunehmen oder nicht. Sie dürfen nicht dazu gezwungen werden.
Dieser Grundsatz bezieht sich darauf, dass die Wähler*innen ihre Stimme unbeobachtet abgeben können. Dafür gibt es in Deutschland die Wahlkabinen und versiegelte Wahlurnen. Für andere Personen ist also nicht nachvollziehbar, wen die wählende Person gewählt hat.
Jede Stimme zählt gleich viel, ganz nach dem Prinzip: Ein Mensch, eine Stimme. Dazu gehört, dass jede Stimme den gleichen Einfluss auf die Zusammensetzung des Parlaments hat.
Die Abgeordneten werden in Deutschland direkt von den Wähler*innen gewählt, ohne irgendeine Zwischeninstanz, wie beispielsweise die “Wahlmänner” in den USA.
Hinzu kommt ein weiterer Wahlgrundsatz, welcher nicht ausdrücklich im Grundgesetz geregelt wird, jedoch trotzdem als Grundsatz anerkannt ist:
Obwohl es auf den ersten Blick so aussehen könnte, steht dieses Prinzip keinesfalls in Konkurrenz zum Grundsatz des Wahlgeheimnisses. Das Prinzip besagt, dass alle Schritte der Wahl (außer die geheime Stimmabgabe) für die Öffentlichkeit zugänglich und nachvollziehbar sein müssen. In Deutschland gibt es beispielsweise das Recht auf Anwesenheit im Wahlraum während des Wahlvorgangs und der Ergebnisermittlung. Alle Bürger*innen dürfen also zum Beispiel bei der Auszählung der Stimmen zusehen.
Bisher finden politische Wahlen in Deutschland noch nicht online statt. Online-Wahlen sind bisher noch nicht möglich, da sie mit den oben stehenden Prinzipien der Wahl – insbesondere der Öffentlichkeit der Wahl – nicht vereinbar sind. Aber in anderen Ländern, zum Beispiel in Estland, kann man als Bürger*in schon digital wählen. Wenn man in Deutschland nicht im Wahllokal wählen kann oder möchte, kann man per Briefwahl seine Stimme abgeben (bpb; Bundeswahlleiter).
Eine Kurzanleitung für die erfolgreiche Briefwahl: 1. Beantragung, 2. Wahlschein ausfüllen und 3. Wahlunterlagen abschicken.
Die Briefwahlunterlagen sollten möglichst frühzeitig beantragt werden. Das geht persönlich, schriftlich oder manchmal auch online bei der zuständigen Gemeinde.
Um persönlich die Briefwahl zu beantragen benötigst du die Wahlunterlagen sowie deinen Personalausweis. Dann musst du nur noch zu deiner Wahlbehörde vor Ort.
Den Antrag findest du auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die dir per Post zugesendet wurde. Fülle einfach das Formular aus und schicke den Antrag zurück.
Auf deiner Wahlbenachrichtigung befindet sich, falls diese Option in deiner Gemeinde verfügbar ist, ein QR-Code oder Link. Folge den angegebenen Anweisungen.
Nachdem man die Briefwahlunterlagen per Post erhalten hat, muss man den Wahlschein ausfüllen.
☑️ Persönlich und unbeobachtet auf dem Stimmzettel ankreuzen, wen man wählen möchte.
☑️ Stimmzettel in den blauen Stimmzettelumschlag legen und zukleben.
☑️ “Versicherung an Eides statt zur Briefwahl” auf dem Wahlschein ausfüllen und unterschreiben.
☑️ Den Stimmzettel und den Wahlschein in den roten Briefwahlumschlag stecken und diesen zukleben.
Den Briefwahlumschlag unfrankiert (innerhalb Deutschlands) zur Post bringen oder direkt bei der Stelle abgeben, die auf dem Umschlag angegeben ist.
Online Wählen geht in Deutschland zwar noch nicht, aber man kann sich bereits digital über die Wahl und Politiker*innen informieren. So findet man Informationen beispielsweise über die folgenden Wege bereits online: die Wahlprogramme der Parteien und Kandidierenden; die Webseiten der Parteien und Kandidierenden; die Social Media Accounts der Parteien und Kandidierenden oder digitale Wahlhilfen. Mittlerweile gibt es eine große Auswahl an Online-Wahltools, die den Vergleich der eigenen Position mit den Ansichten der Parteien oder Kandidat*innen ermöglichen.
In Deutschland werden bei politischen Wahlen Parteien und ihre Kandidierende gewählt. Doch bei einigen Wahlen wie Bürgermeisterwahlen können auch parteilose Kandidat*innen gewählt werden.
Es gibt eine Vielzahl von Parteien in Deutschland. An der Bundestagswahl 2021 nahmen beispielsweise 47 Parteien teil. Hinzu kommen Parteien, die nur regional oder lokal antreten. Da eine Partei bestimmte Kriterien erfüllen muss, um in ein Parlament einzuziehen (etwa die 5%-Hürde bei Bundestagswahlen), sind nicht alle dieser Parteien auch in Parlamenten oder ähnlichem vertreten. Die folgenden deutschen Parteien sind aktuell mit mindestens einem Sitz entweder im Europaparlament, im Bundestag oder in einem Landtag vertreten:
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Bündnis 90/Die Grünen (GRÜNE)
Freie Demokratische Partei (FDP)
Alternative für Deutschland (AfD)
Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU)
Die Linke (DIE LINKE)
Südschlesischer Wählerverband (SSW)
Deutsche Zentrumspartei (ZENTRUM)
Freie Wähler (FREIE WÄHLER)
Liberal-Konservative Reformer (LKR)
Familien-Partei Deutschlands (FAMILIE)
Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
Piratenpartei Deutschland (Piraten)
Volt (Volt)
Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen/Freie Wähler (BVB/FREIE WÄHLER)
Bürger in Wut (BIW)
Bürger für Thüringen (BfTh)