Auch 2023 stehen bundesweit wieder einige Wahlen an. Damit du bestens vorbereitet ins Wahljahr 2023 starten kannst, haben wir für dich alles Wichtige zu den anstehenden Wahlen zusammengefasst.
Nach dem Superwahljahr 2021 mit der Bundestagswahl und dem Wahljahr 2022 mit gleich vier Landtagswahlen geht es 2023 – zumindest in puncto Wahlen – zwar erstmal etwas ruhiger zu, langweilig wird’s aber trotzdem nicht.
Hier alle Wahlen 2023 auf einen Blick:
Bei den Landtagswahlen in Bayern und Hessen bzw. der Bürgerschaftswahl in Bremen – so nennen die Bremerinnen ihre Landtagswahl – werden im Herbst 2023 jeweils neue Landesparlamente gewählt. Also die Politikerinnen (= Abgeordnete oder Parlamentarierinnen), die das entsprechende Bundesland und dessen Bewohnerinnen in den nächsten Jahren (= Legislaturperiode) vertreten sollen. Während die Legislaturperiode der Landesparlamente in Bayern, Hessen und den restlichen Bundesländern fünf Jahre beträgt, wählt Bremen alle vier Jahre eine neue Bürgerschaft.
In Schleswig-Holstein geht es im Frühjahr 2023 in eine neue Runde Kommunalwahlen. Als Kommunalwahlen werden die Wahlen in Kommunen – das sind Gemeinden, Kreise, Städte oder Stadtbezirke – bezeichnet. Zur Wahl stehen dabei Politikerinnen für verschiedene Positionen, beispielsweise in Gemeinderäten, Kreistagen, Stadträten oder Bezirkstagen. Aber auch Bürgermeisterinnenwahlen zählen zu den Kommunalwahlen. In welchem Abstand Kommunalwahlen stattfinden, können die Kommunen selbst entscheiden: entweder alle vier, fünf, sechs oder sieben Jahre.
Zusätzlich zur Landtagswahl ist es in Bayern im Herbst 2023 auch wieder Zeit für neue Bezirkswahlen. Diese erfolgen ähnlich zur bayerischen Landtagswahl im Fünf-Jahres-Takt und gehören genau genommen zu den Kommunalwahlen. Gewählt werden bei den Bezirkswahlen die sogenannten Bezirkstage, das heißt die Volksvertreter*innen der sieben bayerischen Bezirke Mittelfranken, Niederbayern, Oberbayern, Oberfranken, Oberpfalz, Schwaben und Unterfranken.
Wahlberechtigt sind in Deutschland alle Personen, die am Wahltag:
Bei Kommunalwahlen können außerdem auch EU-Bürger*innen mitbestimmen.
Laut Grundgesetz Artikel 38 Absatz 1 gelten in Deutschland die fünf Prinzipien der Wahl. Demnach muss jede Wahl
erfolgen – das ist auch bei den Wahlen 2023 nicht anders.
Klar, bei der Masse an Politiker*innen, Parteien und deren Wahlprogrammen kann man schnell mal den Durchblick verlieren – egal, ob man zum ersten Mal wählt oder schon einige Wahlen hinter sich hat. Unsere Empfehlung daher: informieren, informieren, informieren!
Schaffe dir zum Beispiel mit Hilfe einer ausgiebigen Internetrecherche, durch das Lesen bzw. Schauen von Interviews oder über die Wahlprogramme der Parteien einen guten Überblick darüber, wen du wählen willst und wen eher nicht. Aber auch Online-Wahlhilfen wie VOTO, Wahl-O-Mat und Co unterstützen dich bei deiner Entscheidungsfindung. Diese funktionieren, indem sie deine Ansichten mit denen der zur Wahl stehenden Politiker*innen bzw. Parteien vergleichen.
Auch bei den Wahlen 2023 stehen dir wieder gleich zwei Möglichkeiten zur Verfügung, deine Stimme abzugeben: im Wahllokal oder per Briefwahl. Während die Wahl vor Ort nur am entsprechenden Wahltag möglich ist, findet die Stimmabgabe bei einer Briefwahl schon im Voraus statt. Welche der beiden Varianten besser zu dir passt, kannst du nach Erhalt deiner Wahlbenachrichtigung frei entscheiden.
Wo sich dein Wahllokal befindet und wie lange es am Wahltag geöffnet hat, erfährst du in der Wahlbenachrichtigung. Im Wahllokal angekommen, führen dich die zahlreichen Wahlhelfer*innen durch die Stimmabgabe:
1. Nach Vorlage deiner Wahlbenachrichtigung und eines Ausweisdokuments bei einereinem der Wahlhelferinnen erhältst du deinen Wahlschein.
2. Damit die Wahl geheim erfolgt, wirst du mit dem Stimmzettel nun in eine der freien Wahlkabinen geschickt.
3. Dort heißt es jetzt: Kreuz(e) machen. Wie viele Stimmen du hast, ist auf dem Wahlschein vermerkt
4. Fertig? Dann musst du deinen ausgefüllten und gefalteten Stimmzettel als letztes in die dafür vorgesehene Wahlurne werfen.
Um per Brief wählen zu können, musst du die dafür notwendigen Unterlagen innerhalb der entsprechenden Frist beantragen und absenden. Ein Antrag auf Briefwahl ist entweder persönlich, schriftlich oder – insofern angeboten – online möglich. Sobald dir die Briefwahlunterlagen per Post zugesandt worden sind, steht deiner Stimmabgabe nichts mehr im Weg:
Ganz egal für wen du bei den Wahlen 2023 auch stimmst, wichtig ist, dass du Gebrauch von deinem Wahlrecht machst. Weshalb? Das erfährst du in unserem Blogbeitrag zum Thema „Wieso ist Wählen wichtig?“.