Auch 2023 stehen bundesweit wieder einige Wahlen an. Damit du bestens vorbereitet ins Wahljahr 2023 starten kannst, haben wir für dich alles Wichtige zu den anstehenden Wahlen zusammengefasst.

Was wird wann und wo 2023 in Deutschland gewählt?


Nach dem Superwahljahr 2021 mit der Bundestagswahl und dem Wahljahr 2022 mit gleich vier Landtagswahlen geht es 2023 – zumindest in puncto Wahlen – zwar erstmal etwas ruhiger zu, langweilig wird’s aber trotzdem nicht.

Hier alle Wahlen 2023 auf einen Blick:


Landtagswahl in Bayern, Hessen und Bürgerschaftswahl in Bremen 2023

Bei den Landtagswahlen in Bayern und Hessen bzw. der Bürgerschaftswahl in Bremen – so nennen die Bremerinnen ihre Landtagswahl – werden im Herbst 2023 jeweils neue Landesparlamente gewählt. Also die Politikerinnen (= Abgeordnete oder Parlamentarierinnen), die das entsprechende Bundesland und dessen Bewohnerinnen in den nächsten Jahren (= Legislaturperiode) vertreten sollen. Während die Legislaturperiode der Landesparlamente in Bayern, Hessen und den restlichen Bundesländern fünf Jahre beträgt, wählt Bremen alle vier Jahre eine neue Bürgerschaft.

Kommunalwahl in Schleswig-Holstein 2023

In Schleswig-Holstein geht es im Frühjahr 2023 in eine neue Runde Kommunalwahlen. Als Kommunalwahlen werden die Wahlen in Kommunen – das sind Gemeinden, Kreise, Städte oder Stadtbezirke – bezeichnet. Zur Wahl stehen dabei Politikerinnen für verschiedene Positionen, beispielsweise in Gemeinderäten, Kreistagen, Stadträten oder Bezirkstagen. Aber auch Bürgermeisterinnenwahlen zählen zu den Kommunalwahlen. In welchem Abstand Kommunalwahlen stattfinden, können die Kommunen selbst entscheiden: entweder alle vier, fünf, sechs oder sieben Jahre.

Bezirkswahl in Bayern 2023

Zusätzlich zur Landtagswahl ist es in Bayern im Herbst 2023 auch wieder Zeit für neue Bezirkswahlen. Diese erfolgen ähnlich zur bayerischen Landtagswahl im Fünf-Jahres-Takt und gehören genau genommen zu den Kommunalwahlen. Gewählt werden bei den Bezirkswahlen die sogenannten Bezirkstage, das heißt die Volksvertreter*innen der sieben bayerischen Bezirke Mittelfranken, Niederbayern, Oberbayern, Oberfranken, Oberpfalz, Schwaben und Unterfranken.

Wer darf an den Wahlen 2023 teilnehmen?

Wahlberechtigt sind in Deutschland alle Personen, die am Wahltag: 

  • das jeweils geltende Mindestalter (16, meistens jedoch 18 Jahre) erreicht haben,
  • ihren Wohnsitz im betreffenden Wahlgebiet haben,
  • die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
  • über die damit einhergehenden bürgerlichen Ehrenrechte verfügen,
  • geistig in der Lage sind, zu wählen,
  • und voll rechtsfähig sind.

Bei Kommunalwahlen können außerdem auch EU-Bürger*innen mitbestimmen.

Wie wird in Deutschland gewählt?

Laut Grundgesetz Artikel 38 Absatz 1 gelten in Deutschland die fünf Prinzipien der Wahl. Demnach muss jede Wahl

  • allgemein, das bedeutet, dass alle Wahlberechtigten ihr Stimmrecht nutzen dürfen,
  • frei, also aus eigenem Willen und ohne Zwang,
  • geheim, gewährleistet durch Wahlkabinen und -urnen oder eine unbeobachtete Briefwahl,
  • gleich, sprich jede Stimme wird gleichermaßen gewichtet,
  • und unmittelbar, also direkt und ohne Zwischeninstanz,

erfolgen – das ist auch bei den Wahlen 2023 nicht anders.

👉 Wieso ist Wählen wichtig?

Dein Weg zu den Wahlen 2023

Die „Qual“ der Wahl: Wen soll ich wählen?

Klar, bei der Masse an Politiker*innen, Parteien und deren Wahlprogrammen kann man schnell mal den Durchblick verlieren – egal, ob man zum ersten Mal wählt oder schon einige Wahlen hinter sich hat. Unsere Empfehlung daher: informieren, informieren, informieren!

Schaffe dir zum Beispiel mit Hilfe einer ausgiebigen Internetrecherche, durch das Lesen bzw. Schauen von Interviews oder über die Wahlprogramme der Parteien einen guten Überblick darüber, wen du wählen willst und wen eher nicht. Aber auch Online-Wahlhilfen wie VOTO, Wahl-O-Mat und Co unterstützen dich bei deiner Entscheidungsfindung. Diese funktionieren, indem sie deine Ansichten mit denen der zur Wahl stehenden Politiker*innen bzw. Parteien vergleichen.

Wahlen 2023 vor Ort oder doch lieber Briefwahl?

Auch bei den Wahlen 2023 stehen dir wieder gleich zwei Möglichkeiten zur Verfügung, deine Stimme abzugeben: im Wahllokal oder per Briefwahl. Während die Wahl vor Ort nur am entsprechenden Wahltag möglich ist, findet die Stimmabgabe bei einer Briefwahl schon im Voraus statt. Welche der beiden Varianten besser zu dir passt, kannst du nach Erhalt deiner Wahlbenachrichtigung frei entscheiden.

Übrigens: Online-Wahlen wie es sie bereits in anderen Ländern gibt, sind in Deutschland bisher nicht möglich.

Und so funktioniert Wählen…

…im Wahllokal

Wo sich dein Wahllokal befindet und wie lange es am Wahltag geöffnet hat, erfährst du in der Wahlbenachrichtigung. Im Wahllokal angekommen, führen dich die zahlreichen Wahlhelfer*innen durch die Stimmabgabe:

1. Nach Vorlage deiner Wahlbenachrichtigung und eines Ausweisdokuments bei einereinem der Wahlhelferinnen erhältst du deinen Wahlschein.

2. Damit die Wahl geheim erfolgt, wirst du mit dem Stimmzettel nun in eine der freien Wahlkabinen geschickt.

3. Dort heißt es jetzt: Kreuz(e) machen. Wie viele Stimmen du hast, ist auf dem Wahlschein vermerkt

4. Fertig? Dann musst du deinen ausgefüllten und gefalteten Stimmzettel als letztes in die dafür vorgesehene Wahlurne werfen.


…per Briefwahl

Um per Brief wählen zu können, musst du die dafür notwendigen Unterlagen innerhalb der entsprechenden Frist beantragen und absenden. Ein Antrag auf Briefwahl ist entweder persönlich, schriftlich oder – insofern angeboten – online möglich. Sobald dir die Briefwahlunterlagen per Post zugesandt worden sind, steht deiner Stimmabgabe nichts mehr im Weg:

  1. Setze dafür einfach dein(e) Kreuz(e) persönlich auf dem Stimmzettel. Achte dabei darauf, dass niemand sieht, für wen du deine Stimme abgibst.
  2. Lege dann den ausgefüllten Wahlschein in den blauen Stimmzettelumschlag, den du mit der Post erhalten hast und klebe diesen zu.
  3. Als Nächstes gilt es, noch die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ auszufüllen und zu unterschreiben.
  4. Wenn du auch das erledigt hast, kannst du nun alle Unterlagen in den roten Briefwahlumschlag legen und auch diesen verschließen.
  5. Damit deine Stimme auch wirklich gehört werden kann, musst du den unfrankierten Briefwahlumschlag jetzt nur noch zur Post bringen. Alternativ kannst du ihn aber auch einfach bei deiner Wahlstelle abgeben.

Und das war’s dann auch schon zu Wahlen 2023. Einfach, oder?

Ganz egal für wen du bei den Wahlen 2023 auch stimmst, wichtig ist, dass du Gebrauch von deinem Wahlrecht machst. Weshalb? Das erfährst du in unserem Blogbeitrag zum Thema „Wieso ist Wählen wichtig?“.